Wölfe im Landkreis Cuxhaven: Was jetzt?
Ein Interview des BUND mit dem Wolfsberater Silas Neuman
BUND: Wie viele Wölfe gab es 2021 in Niedersachsen und in unserer Region?
Silas Neuman (SN): Der Monitoring-Bericht der Landesjägerschaft gibt für das Monitoringjahr April 2020 bis April 2021 35 Rudel, fünf Paare und drei territoriale Einzeltiere in Niedersachsen an. Die aktuelle Bestandsdichte wird laufend auf www.wolfmonitoring.com ergänzt. Im Landkreis Cuxhaven wurden 2021 sieben Wölfe eindeutig genetisch identifiziert. Drei davon starben nach Verkehrsunfällen. Die tatsächliche Anzahl der Wölfe im Landkreis Cuxhaven variiert jedoch ständig und ist deutlich höher. Nach aktuellen Beobachtungen gibt es im Landkreis zwei Rudel, eins im Raum Sellstedt-Beverstedt mit, im vergangenen Jahr registrierten, neun Tieren, sowie das Landkreis übergreifende „Garlstedter“ Rudel mit Revierschwerpunkt im nördlichen Landkreis Osterholz. Zudem ein territoriales Paar im Bereich Lamstedt/Armstorf und eine etablierte Fähe im Bereich der Cuxhavener Küstenheiden. Grundsätzlich können zudem ständig durchziehende Wanderwölfe auf der Suche nach neuen Territorien den Landkreis Cuxhaven streifen.
Ist die Wolfspopulation in Niedersachsen schon „stabil und selbsterhaltend“?
SN: Die heute in Deutschland und im westlichen Polen territorial lebenden Wölfe bilden gemeinsam die mitteleuropäische Flachlandpopulation. Die Wölfe in Niedersachsen haben ihren Schwerpunkt im Tiefland nördlich von Magdeburg, Braunschweig, Hannover und Dortmund. Sie gehören zur Gesamtpopulation der Bestände in Polen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt und erhalten auch „Nachschub“ von dort. Abwanderer ziehen bis Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern. Noch ist der niedersächsische Wolfsbestand sehr dynamisch und zunehmend, so dass seine Stabilität schwer zu beurteilen ist. Für die Zuwanderung nach West- und Süddeutschland spielen die sich bisher gut entwickelnden niedersächsischen Wolfsbestände wahrscheinlich eine wichtige Rolle, was bei Eingriffen in den Bestand berücksichtigt werden müsste.
Wie sind die Erfahrungen mit dem Abschuss einzelner Wölfe?
SN: Die Deutsche Bundesberatungsstelle Wolf (DBBW) betont, dass die Dynamik einzelner Abschüsse, je nach betroffenem Individuum aus dem Rudel, nicht in Gänze absehbar ist. Fehlt nach Abschuss zu unpassendem Zeitraum im Jahresverlauf ein Haupternährer des Rudels, kann es wohlmöglich zu vermehrten Nutztierschäden durch auf sich gestellte Jungwölfe kommen. Zudem ist es schier unmöglich, ein auffällig gewordenes Individuum in seinem Territorium von 150 und 350 km² zu identifizieren.
Was zeichnet so genannte „Problemwölfe“ aus?
SN: Der tatsächliche Problemwolf ist in irgendeiner Form habituiert, also fehlgeprägt, und zeigt ein auffälliges Verhalten gegenüber Menschen. Ein Beispiel ist der Wolf Kurti aus dem Munsteraner Rudel, der offensichtlich als Welpe auf dem Truppenübungsgelände von Soldaten angefüttert wurde. Dieser Wolf war zwar niemals aggressiv, aber er ist sehr nah an Menschen herangekommen, bettelte um Futter und wurde daraufhin vorsorglich geschossen. „Problemwölfe“ im Sinne der Nutztierschäden sind grundsätzlich anders zu bewerten. Es liegt in der Natur des Wolfes, Huftiere zu erlegen und von sich aus nicht unterscheiden zu können, was davon er fressen darf, und was nicht. Wir Menschen sind angehalten, ihm diese Grenzen mittels effektiven Herdenschutzmaßnahmen aufzuzeigen.
Wie ist der beste Herdenschutz v.a. nachts zu gewährleisten?
SN: Schafe zum Schutz vor Wölfen jede Nacht separat zu pferchen, lässt sich mit großen Herden nicht realisieren. Auch eine Unterbringung im Stall ist ausschließlich kleinen Beständen, z.B. in der Hobbyhaltung, vorbehalten. Es bleibt also als praktikabler Herdenschutz nur ein fester stromführender Zaun mit fünf bis sechs Strom-Litzen (Drähte, die Red.). Wichtig für die Funktionsfähigkeit ist, dass die untere Litze vom Bewuchs unbedingt und ständig freigehalten wird, damit keine Erdung erfolgt. Die Stromspannung muss beständig hoch sein. Schon bei kleinen Mulden und Unebenheiten im Boden kann der untere Abstand von 20 cm oftmals nicht eingehalten werden und Wölfe können sich unter Umständen unter dem Zaun durch wühlen ohne die stromführende Litze zu berühren. Eine Förderung durch das Land Niedersachsen gibt es leider nur für das Zaunmaterial. Aufbau und Unterhaltung, die sehr zeitaufwendig und personell kaum leistbar sind, werden dagegen nicht finanziell unterstützt. Hier wäre eine Nachbesserung dringend notwendig. Auch die Handhabung zur Investition in Herdenschutzhunde zur Abwehr von Wölfen ist ähnlich organisiert. Die Anschaffung der Hunde wird in den meisten Fällen finanziert, nicht jedoch die hohen, regelmäßig anfallenden Unterhaltungskosten.
Welche Verhaltensregeln gibt es bei Wolfssichtungen?
SN: Aufklärungsarbeit ist sehr wichtig für die Akzeptanz. Dazu müssten der Landkreis und die jeweilige Gemeinde stärker mit Vorträgen und Beratungen vor Ort die Bürger*innen sachkundig informieren. Begegnungen finden meistens mit neugierigen und unbedarften Jungwölfen statt, die beginnen ihr Revier eigenständig zu erkunden, oder kurz vor der Abwanderung stehen. Dabei gibt es sowohl für den Wolf als auch den Menschen sicherlich einen besonderen Schreckmoment, der sich jedoch in aller Regel damit auflöst, dass der Wolf das Weite sucht. Nur ganz selten werden Wölfe penetrant und lassen nur zögerlich vom Interesse ab. Dann gilt es sich höchst möglich als Mensch präsent zu machen. Lautes Rufen und groß machen sollte einhergehen mit einem langsamen sich Zurückziehen der eigenen Person. Immens wichtig ist es, den Wolf nicht zu habituieren, indem er ein menschliches Nahrungsangebot erhält. Kadaver auf Höfen sollten abgedeckt und Fressangebote verhindert werden, um die Wölfe nicht in die Dörfer zu locken. Auch die regelmäßige Anreicherung von Luderplätzen durch Jäger mit Innereien von aufgebrochenem Wild, denen menschlicher Geruch anhaftet, sollten unterlassen werden.
Auf Haushunde gibt es so gut wie keine Übergriffe. Allerdings sind Stöber- und Jagdhunde schon umgekommen, wenn sie allein auf Wölfe getroffen sind. Wenn ein Mensch aber bei seinem Tier ist, gibt es kaum Konflikte. Aus diesem Grund sollten Hunde in Wolfsterritorien immer an der Leine geführt werden.
Wir danken Ihnen für das Gespräch.
Das Interview führten Aktive des BUND Unterweser am 22. Januar 2022.
Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht!
Hannover, 27. Oktober 2021. Der BUND Niedersachsen kritisiert die Planungen der Landesregierung, den Wolf und den Goldschakal in das Niedersächsische Jagdgesetz aufzunehmen. Die Fraktionen von FDP sowie SPD und CDU haben entsprechende Änderungsanträge eingereicht, die heute im zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten werden. Der BUND fordert stattdessen langfristige Lösungen, die die Existenz der Weidetierhaltung und der Wölfe sichern.
„Eine Aufnahme des Wolfes in das Niedersächsische Jagdgesetz lehnt der BUND entschieden ab“, sagt Axel Ebeler, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender. „Der Wolf ist eine nach europäischem Recht streng geschützte Art. Es ist bereits heute auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich, problematische Individuen mit Ausnahmegenehmigungen zu entnehmen. Eine Erweiterung des Jagdgesetzes ist daher weder notwendig noch zielführend.“ Mit einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht entstehe der falsche Eindruck, dass mehr Wölfe abgeschossen werden dürfen. Da die Art aber weiterhin einer ganzjährigen Schonzeit unterliegt, muss wie bisher im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Eine Aufnahme des Goldschakals in das Niedersächsische Jagdrecht – auch nur präventiv – lehnt der BUND ebenfalls ab. Die Art ist durch Klimaverschiebungen eingewandert. Sie wird nicht in der EU-Liste invasiver Arten aufgeführt, sehr wohl aber im Anhang V der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Deutschland ist verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand dieser Art durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Ein solcher Zustand ist erst gegeben, wenn die Art den ihr zur Verfügung stehenden Lebensraum vollständig besiedelt. Eine präventive Aufnahme ins Jagdrecht ist laut BUND daher nicht angezeigt.
Der BUND äußert zudem Kritik am geplanten Gutachten von Umweltminister Olaf Lies zum Erhaltungszustand des Wolfes in Niedersachsen. Der günstige Erhaltungszustand ist ein unbestimmter Rechtsbegriff aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Er gilt für Lebensraumtypen und Arten zur Bewertung innerhalb einer biogeographischen Zone eines Staates und wird im Rahmen der Berichtspflicht der Nationalstaaten an die Europäische Union festgelegt. „Es gibt keinen günstigen Erhaltungszustand eines einzelnen Bundeslandes“, betont Ebeler. „Der Versuch, allein für das Land Niedersachsen einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu definieren, um damit eine künstliche Obergrenze für den Bestand hierzulande festzulegen, ist unsinnig. Vorstöße dieser Art helfen weder dem Artenschutz noch den Weidetierhaltenden. Wir brauchen nicht mehr Wolfsabschüsse, sondern eine vollständige, unbürokratische Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen durch das Land, um Weidetiere dauerhaft zu schützen.“
Hintergrund:
Wölfe sind nach Naturschutzrecht sowohl national als auch international streng geschützte Tiere. Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie schreibt die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen und die Einrichtung von Schutzgebieten für den Wolf vor. Dabei ist es Aufgabe der Bundesländer, mit einem Wolfsmanagement für ein konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Mensch zu sorgen. Einen 5-Punkte-Plan für langfristige Lösungen im Konflikt zwischen Weidtierhaltung und der Rückkehr der Wölfe hat der BUND zusammen mit der Plattform Weidetierhaltung und Wolf im September 2021 veröffentlicht.
- Verbändepapier zu Weidetierhaltung & Wolf in Deutschland 2021. Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards zum Herdenschutz vor Wölfe (pdf)
- Wolf beim BUND Landesverband Niedersachsen