Sensationelles Urteil stoppt OTB endgültig
Bremen, 2. November 2021. Die Planfeststellung für den OTB ist funktionslos und damit unwirksam. Das ist ein Riesenerfolg für den Naturschutz an der Wesermündung. Mit dem OTB wurde ein offenkundig längst überflüssiges Projekt auf Biegen und Brechen von der bremischen Hafenverwaltung weiterverfolgt. Das ist mit dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen definitiv vorbei.
Der BUND begrüßt das heutige Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zum Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB). Der Entscheidungsgrund: Der Planfeststellungsbeschluss aus 2015 wurde inzwischen funktionslos und damit unwirksam. Laut OVG seien die drei Ebenen Finanzierbarkeit, Realisierbarkeit und Bedarf für das Projekt zu betrachten. Im Ergebnis sieht das OVG die Funktion des Planfeststellungsbeschluss als nicht mehr gegeben an. Das Gericht hat mit seinem Urteil klar gemacht, dass der OTB im Jahr 2021 keinen Sinn mehr macht. Bereits im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts spielte eine entscheidende Rolle, dass die Konzeption des OTB bereits 2015 fragwürdig war. Der Bedarf war schön gerechnet, statt ihn ehrlich und sauber im Lichte der damaligen Situation zu ermitteln.
Zur Erinnerung: Im Sommer 2015 hatte sich der Technologiekonzern Siemens für Cuxhaven als Standort seiner neuen Produktionsstätte von Windturbinen entschieden. Das Windkraftcluster Bremerhaven befand sich bereits erkennbar in Auflösung. Dennoch erfolgte die Planfeststellung, ohne diese wichtigen Veränderungen am Offshore-Markt ernsthaft zu berücksichtigen. Der BUND-Vorstand hatte damals lange beraten, ob er diese Klage führen sollte. Entscheidend für unseren Entschluss waren die Veränderungen in der Windkraftindustrie, die zu diesem Zeitpunkt bereits klar sichtbar wurden. Das Konzept des OTB war Ende 2015 bereits gescheitert. Dafür war eine Zerstörung des europäischen Schutzgebietes in der Wesermündung, das NSG Luneplate mit dem Weserwatt, seinen wertvollen Brackwasserlebensräumen und dem international bedeutsamen Rastplatz des Säbelschnäblers nicht mehr zu rechtfertigen. Mit der heutigen Entscheidung wurde Rechtsgeschichte geschrieben. Das OVG hat keine Revision zugelassen.
OTB darf nicht gebaut werden
Bremen, 7. Februar 2019. Martin Rode, Landesgeschäftsführer des BUND Bremen, kommentiert das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts zum Offshore Terminal Bremerhaven (OTB) wie folgt:
„Das heutige Urteil zum OTB dient in erster Linie der Natur, insbesondere dem hoch empfindlichen Ästuarlebensraum mit seltenen Tier- und Pflanzenarten in der Wesermündung. Denn der OTB darf nicht gebaut werden. Das Gericht hat bestätigt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse für einen Offshore-Hafen in Bremerhaven nicht gegeben ist. Und nur dieses hätte einen schwerwiegenden Eingriff in ein europäisches Naturschutzgebiet gerechtfertigt. Auch in Hinsicht auf die Kompensation für die Bebauung und die damit einhergehende Zerstörung des Weserwatts folgte das Gericht in entscheidenden Teilen unserer Argumentation. Der Bremer Senat wäre jetzt gut beraten, von dem naturschädigenden Vorhaben endlich Abstand zu nehmen. Die politisch Verantwortlichen müssen den Mut finden anzuerkennen, dass das OTB nicht mehr zeitgemäß ist. Wir werden jetzt erst einmal das schriftliche Urteil abwarten und uns dann mit unserem Anwalt hinsichtlich der nächsten Schritte beraten.“
Pressemitteilung von Mohr Rechtsanwälte zum OTB-Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts
Offshore Terminal Bremerhaven
Bremerhaven konnte bis 2010 als einziger Standort an der deutschen Nordseeküste die Fertigung fast aller Komponenten für Windkraftanlagen bieten. Auch eine Forschungs- und Entwicklungs- sowie Bau – und Errichtungsinfrastruktur war gegeben. Jedoch fehlte eine leistungsfähige Umschlaganlage. Das Offshore Terminal Bremerhaven (OTB) soll nun als Vorstau- und Montagehafen für Offshore-Windparks gebaut werden. Der BUND lehnt dieses Vorhaben ab.