Region Weser-Elbe

Sommerdeichöffnung Spieka

12. August 2020

BUND: Maßnahme darf nicht als Kompensation für Weservertiefung dienen

 (pixabay.com)

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung über die Sommerdeichöffnung in Spieka, nach der die von der Deichöffnung betroffenen Flächen zur Kompensation für die Weservertiefung benötigt würden, betont der BUND Regionalverband Unterweser jetzt, dass die dortigen Eigentumsflächen der Naturschutzverbände BUND und WWF nicht für eine solche Kompensation zu Verfügung stünden.

BUND und WWF haben durchgesetzt, das hier im Nationalpark nicht die Bundeswasserstraßenverwaltung im Zuge der Weservertiefung planen kann, sondern dass eine eigenständige Planung der Nationalparkverwaltung erfolgt. Dr. Eike Rachor, Vorsitzender des BUND Unterweser: „Die Flächen von BUND und WWF stehen zwar einer stärkeren Salzwasser-Vernässung im Rahmen einer Sommerdeichsöffnung nicht im Wege, können aber nicht zur Kompensation für die geplante Weservertiefung angeboten werden.“ Außerdem haben die Verbände ein Mitspracherecht bei der weiteren Planung durchgesetzt, damit Brackwasserverhältnisse im Polder entstehen können, Vernässung gewährleistet wird und die davon abhängige seltene Pflanzen- und Tierwelt erhalten und gefördert wird. „Wir sind allerdings sehr verwundert, dass keine Landesflächen des Niedersächsischen Domänenamtes für die Ausdeichung in Anspruch genommen werden sollen“, so Rachor.

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