Region Weser-Elbe

Neue Aue für Natur entwickeln!

26. Oktober 2020

BUND Unterweser: „Vollständige Bebauung“ an der Neuen Aue nicht möglich

Würde das Gebiet an der Neuen Aue entsprechend ökologisch entwickelt, könnte es mit dem Grauen Wall in Weddewaden einen Biotopverbund bilden.  (Bernd Quellmalz)

Nachdem für das Gebiet Neue Aue immer wieder neue Ideen zur Bebauung öffentlich werden, hat sich der BUND Unterweser die Mühe gemacht, einmal die bestehenden Festsetzungen und Bindungen aus den dort geltenden Bebauungsplänen zu prüfen. Demnach erscheint dem Umweltverband die von einigen Politikern immer wieder vorgetragene „vollständige Bebauung“ gar nicht möglich zu sein. Der BUND plädiert in seiner Stellungnahme jetzt für einen sorgsamen Umgang mit dem Gebiet unter Berücksichtigung der bestehenden Planwerke und macht Vorschläge für die weitere ökologische Entwicklung an der Neuen Aue.

„Einige der gültigen Bebauungspläne z.B. für Kleingärten und Grabeland sind als Ersatzmaßnahmen und Kompensationen für Gewerbegebiete an der Van-Heukelum-Straße entstanden“, betont Winfried Gusky, Vorstandsmitglied beim BUND Unterweser. „Diese Pläne können nicht einfach `aufgehoben´ werden. Außerdem gibt es weitere Kompensationsflächen in nicht geringer Anzahl im Gebiet.“ Der BUND fordert die Stadt Bremerhaven daher auf, zunächst alle Flächen, für die eine Kompensationsverpflichtung besteht, und die ursprünglichen Zielvorgaben dafür zu benennen. Gusky: „Der Ist-Zustand, die Defizite und die Handlungsvorschläge zur Zielerreichung bezüglich der Kompensationsflächen müssen außerdem unbedingt gutachterlich bewertet werden. Dasselbe gilt auch für alle nicht als Kleingarten genutzten Flächen wie Brachen, Schienenwege, Randwege und andere, um ihre derzeitige ökologische Wertigkeit zu ermitteln und ihre möglichen ökologischen und klimaschützenden Potentiale zu benennen.“ Darüber hinaus sieht der Landschaftsplan Nr. 1 Wurster Marsch für viele Flächen im Gebiet bereits seit Jahren konkrete Entwicklungsziele vor, zum Beispiel „Kinderbauernhof“, Naherholung und Kleingarten. „Auch hierfür bedarf es einer Ist-Analyse, wobei sowohl die Umsetzungshemmnisse wie auch die Umsetzungsmöglichkeiten gutachterlich zu beschreiben sind“, meint der BUND-Vertreter. Wichtig sei außerdem die Klärung der Rechtssituation für die Bebauung Hebbelweg, Hauffweg, Andersenweg: „Hier wird ein Bebauungsplan unausweichlich sein.“ Dabei könnten nach Vorstellung des BUND die westlichen Randbereiche Steinkämpe einbezogen werden. Vorstellbar wäre auch, das Karree Abbestraße, Jahnstraße, Jürgen-Brand-Straße, Steinkämpe als Baugebiet einzubeziehen, allerdings sollte die ursprüngliche Zuwegung über die Jürgen-Brand-Straße aufgegeben werden. Eine Erschließung über die Abbestraße könnte möglich sein. Dabei sollte ein Grüngürtel erhalten werden, damit die über 100jährige Parkanlage an der Abbestraße hinter dem Städtischen Gesundheitsamt an der Wurster Straße nicht als ökologische Insel verbleibt, so der BUND. „Vor diesem Hintergrund bleibt damit als freies Bebauungsplan-Areal ohne Naturschutzbindung bzw. anderen Bindungen nur ein Streifen südlich der Linie Nonnenstraße, Brookkämpe, Clausewitzstraße übrig“, stellt Gusky fest. „Das gesamte übrige Gebiet ist planrechtlich gebunden und muss aus unserer Sicht als Biotopverbund im nordwestlichen Stadtbereich besonders hervorgehoben und als `harte Tabuzone´ für Gewerbe, Wohnbebauung, Windenergie- und freistehende Photovoltaik festgesetzt werden“, fordert Gusky.

Der BUND Unterweser schlägt für die weitere Entwicklung an der Neuen Aue so genannte „Erlebnisachsen“ an verschiedenen Zugängen zum Gebiet Neue Aue vor wie beispielsweise öffentliche Themengärten im Bereich der Aue sowie der Jahnstraße, Obstwiesen mit Obstbäumen sowie Obstwiesen mit Obststräuchern im Bereich der Karlsbader Straße und der Clausewitz Straße, Baum- und Buschvariationen im westlichen Bereich des Eckernfeldes sowie selbstverwaltete „Kleinkunstgärten“. Darüber hinaus müssen die Gewässer wie Neue Aue, Graben Steinkämpe, Graben Büttelskamp und Graben am Stadion im Gebiet ökologisch aufgewertet werden. „Damit ergäbe sich ein Verbund bis hin zum Grauwallkanal“, erklärt der BUND-Vorstand.

Weiterführende Infos gibt es unter www.BUND-Unterweser.de.

 

Hintergrund „Neue Aue – Planwerke“

Das Gebiet zwischen der Cherbourger Straße im Norden und der Batteriestraße im Süden wird westlich durch den stadtbremischen Überseehafen und östlich durch die Gaußstraße begrenzt. Für das Gebiet gelten derzeit folgende Bebauungspläne oder andere Bindungen:

Bpl 370 Cherbourger Straße

Der Bebauungsplan über das westliche Randgebiet für den Straßenbau „Hafenrandstraße“ zwischen Rickmersstraße und Cherbourger Straße wurde aufgehoben. Es gilt dort jetzt gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.1997 der auf Naturschutzrecht begründete Landschaftsplan Nr.1 Wurster Marsch.

Bpl N173 Steinkämpe

Der Bebauungsplan umfasst die Mehrfamilienhäuser an der Straße Steinkämpe östlich begrenzt durch die Gaußstraße. Am westlichen Ende wurden an der Straße Steinkämpe bereits Einfamilienhäuser gebaut. Es ist noch ein schmaler Streifen bis zur Jahnstraße frei.

Bpl 130 Dauerkleingartengelände Steinkämpe

Der Bebauungsplan mit den Festlegungen Dauerkleingartenanlage musste als Ausgleich für die Gewerbegebietsausweitung Batteriestraße/van-Heukelum-Straße beschlossen werden. Das Gebiet erstreckt sich südöstlich des Bpl N 173 als liegendes L beiderseits der Jahnstraße; der längere Schenkel im westlichen Teil von der Aue dann nördlich des Weg 21 und mit dem kürzeren Schenkel im östlichen Teil vom Weg 17 und Weg 8 bis fast an den Bebauungsplan N173 Steinkämpe.

Bpl 333 Auf den Wohden

Der Bebauungsplan umfasst das Gebiet östlich vom Flötenkiel, der Straße Auf den Wohden bis westlich an die Gaußstraße heran. Im Norden begrenzt die Roßbacher Straße das Gebiet und im Süden die Clausewitzstraße.

Bpl 307 Am Leher Markt/Brookstraße

Der Bebauungsplan sieht für das Gebiet am südlichen Rand der Flächen „Neue Aue“ eine Wohnbebauung vor. Mit dem Bebauungsplan wurden aber viele überdimensionierte Straßenbau-Vorhaben aufgehoben, so insbesondere die Verlängerung der Hafenstraße nach Norden. Westlich erstreckt sich der Bebauungsplan bis zur Hökerstraße.

Bpl N145 Twischkamp

Der Bebauungsplan beginnt im Osten an der Jahnstraße und reicht westlich bis zum Bpl 419 Batteriestraße/Hansastraße. Im Norden ist der Twischkamp die Begrenzung. Im westlichen Teil wird im Bereich der Van-Heukelum-Straße Gewerbe festgelegt, nach Norden sind Kleingartengelände beschrieben. Im Osten schließt sich ebenfalls ein Gürtel Kleingartengelände an bis westlich die Wohnbebauung beginnt. Gleich westlich der Kindertagesstätte Batteriestraße ist ein Gelände für eine Schule auf dem jetzigen Kleingartengelände reserviert.

Bpl 419 Batteriestraße/Hansastraße

Der Bebauungsplan widmete Straßenverkehrsfläche der ursprünglich geplanten Hafenrandstraße in Gewerbegebiet um. Die Gewerbeflächen sind im Süden begrenzt durch das ehemalige Stadtwerke-Gewerbe-Areal im Osten durch das Gewerbegebiet Van-Heukelum-Straße (Bpl N145) und westlich durch das Überseehafengebiet.

Gemeinnütziger Schrebergartenverein Bremerhaven

Nördlich der Van-Heukelum-Straße und westlich der Aue befindet sich im Norden begrenzt durch den Gladiolenweg das Kleingartengelände des Gemeinnützigen Schrebergartenverein Bremerhaven.

Bebauung ohne Planfestlegung

Nördlich des Grabens Steinkämpe besteht Wohnbebauung westlich der Jahnstraße im Andersenweg, Hauffweg und dem nördlichsten Hebbelweg. Hier sollte eine Bestandssicherung durch Wohngebietsfestlegung getroffen werden.

Mit dem Bpl 370 wurde der Landschaftsplan Nr.1 Wurster Marsch als wesentliche Planungsgrundlage für das Gebiet Neue Aue festgelegt. Diese Festlegung auf eine Plansituation nach Naturschutzgesetzgebung gilt es weiterzuentwickeln.

Nach Baurecht sind gemäß  §§ 1 und 1a BauGB ähnliche Ziele zu entwickeln:

  • die allgemeinen sozialen und umweltschützenden Anforderungen auch gegenüber künftigen Generationen sowie
  • die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen.
  • Es ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
  • Es sind konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die den Auswirkungen des Klimaschutzes entgegenwirken.

Zur Übersicht