Region Weser-Elbe

Bauplanung Beverstedter Mühlenstraße

06. Dezember 2021

BUND kritisiert Mängel und fordert Klimaschutz ein

Hier möchte die Gemeinde Beverstedt bauen.  (Katja Seedorf)

Nachdem der Beverstedter Bau- und Wirtschaftsausschuss bereits über den Bebauungsplan für die Beverstedter Mühlenstraße beraten und Einwände gegen das Vorhaben abgelehnt hat, weist der BUND Unterweser nun auch noch mal öffentlich auf die umweltschädliche Wirkung dieses Vorhabens hin. In seiner Stellungnahme hatte der BUND bereits früher ausgeführt, dass Naturschutz und Umweltschutz unzureichend  beachtet werden und Festlegungen für Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, im Bebauungsplan fehlen. In einem Schreiben an die Beverstedter Ratsmitglieder appelliert der BUND nun, den Klimaschutz zu beachten und das Bauvorhaben dringend entsprechend anzupassen.

„In unserer ersten Stellungnahme hatten wir bereits reichlich Vorschläge gemacht, um die Defizite des Bebauungsplans zu heilen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und aktiv für den Klimaschutz einzutreten“, betont Winfried Gusky, aus dem Vorstand des BUND Unterweser. „Nach der jetzigen Beschlusslage will die Gemeinde Beverstedt keine Maßnahmen gegen den Klimawandel in die Festlegungen aufnehmen. Dafür haben wir wenig Verständnis!“ Beispielsweise könnte die Versiegelung reduziert werden und der Oberflächenwasserabfluss durch Anlegen von Rigolen und Aufweitungen von Graben- und Gewässerstrukturen zurückgehalten werden. Durch eine südliche Ausrichtung der Hauptdachflächen der Gebäude könnte die Nutzung von Solarthemie und Photovoltaik verbindlich festgelegt werden. Mit der Vorgabe der Geothermie könnte wirkungsvoll die Nutzung fossiler Brennstoffe für die Beheizung von Wohngebäuden vermieden werden. Ein Verbot von insektenfeindlichen Stein-, Kies-, Split- und Schottergärten oder -schüttungen auf den Grundstücken sollte selbstverständlich sein. Zu guter Letzt fordert der BUND Fahrradstellplätze sowie öffentliche Ladestationen für E-Mobilität.

Im laufenden Verfahren wurden jetzt weitere Mängel bekannt. Für den BUND ist es nicht akzeptabel, als Ausgleich für akute Störungen geschützter Arten nur Fledermauskästen aufzuhängen, die erfahrungsgemäß erst frühestens fünf Jahre später von Fledermäusen bewohnt werden. Für den Schutz des Baumbestandes entlang der Mühlenstraße fordert der BUND, hier Flächen mit einer Breite von fünf bis 10 Metern aus den Bauplätzen herauszunehmen und als öffentliches Grün zu sichern. Der BUND bemängelt ferner, dass der Ausgleich für die Naturverluste nicht im Gebiet stattfinden soll. „Doch genau hier gehört er hin, und das muss im Bebauungsplan festgelegt werden“, fordert der BUND-Vorstand. „Insgesamt ist die geplante Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nicht nachvollziehbar und aus unserer Sicht nicht ausreichend.“

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April 2021 erhält der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen eine besondere Bedeutung. Auch die Gemeinden sind danach verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen umzusetzen. „Die Gemeinde Beverstedt ist mit dieser Planung für das Baugebiet Mühlenstraße weit von den Klimaschutzforderungen des Verfassungsgerichtes entfernt“, warnt Gusky. „Wir können auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nicht mehr so vorgehen, als gäbe es hier in der Region keine Auswirkungen des Klimawandels.“

Weitere Infos gibt es unter www.BUND-Unterweser.de und www.BUND-Weser-Elbe.de oder dienstags von 15 bis 19 Uhr im BUND-Haus, Friedrichstraße 15 in Bremerhaven-Geestemünde.

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